Information zur Mitgliederversammlung 2021

Gemäß der Satzung des Tennisclubs Weilmünster 1971 e.V. soll die ordentliche Mitgliederversammlung in den drei ersten Monaten des Kalenderjahres stattfinden. Aufgrund der Corona-Pandemie wird dies nicht möglich sein.
Der Vorstand hat entschieden, dass die Mitgliederversammlung 2021 im Juni 2021 (auf dem Clubgelände, möglichst im Freien) stattfinden soll.

Eine rechtzeitige Einladung werden wir in den Weilmünsterer Nachrichten veröffentlichen.
Weilmünster, 10.02.2021

Tennisclub Weilmünster 1971 e. V.

Der Vorstand

1. Vorsitzender

Roland Lehmann

Neue Lockerungen zum 6. Juli

Liebe Vereinsmitglieder

es gibt gute Nachrichten für den Sportbetrieb! Die Hessische Landesregierung hat für den 06. Juli neue Lockerungen beschlossen.
Bislang sah die Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung des Landes Hessen ein Verbot von Zuschauern bei Sportveranstaltungen sowie ein Verbot bei der Nutzung von Vereinsräumen vor. Mit der neuen Verordnung hat das Land Hessen diese Verbote gekippt und weitere Lockerungen beschlossen, die mit dem 6. Juli in Kraft treten und vorerst bis 16. August gelten.

Die Lockerungen zum Sportbetrieb im Überblick:

  • Der Besuch von Sportveranstaltungen und -wettkämpfen ist unter Einhaltung der Drei-Quadratmeter-Regel erlaubt. Grundsätzlich gilt, dass der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden muss. Als Richtgröße sollen für jede Person drei Quadratmeter zur Verfügung stehen. Die Teilnehmerzahl darf 250 nicht übersteigen (Regelobergrenze). Beachten Sie bitte die weiteren Hinweise und Corona-Auflagen für Veranstaltungen (siehe § 1 Abs. 2b).
  • Vereins- und Versammlungsräume können nun wieder genutzt werden.
  • Auch in Umkleidekabinen entfällt die Fünf-Quadratmeter-Regel. Stattdessen gelten die allgemeinen Abstandsvorgaben von 1,5 Metern.

Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung (Lesefassung – Stand 06. Juli 2020)

Die neuen Lockerungen werden entsprechend auf die HTV-Durchführungsbestimmungen umgesetzt und sind ab sofort gültig:

Wettspielbetrieb erlaubt!

Hessische Landesregierung lässt Wettkämpfe im Breitensport wieder zu

Gute Nachrichten für den Tennissport in Hessen: Der Tennis Wettkampf ist in Hessen ab dem 11. Juni wieder erlaubt. Grünes Licht also für die Medenrunde 2020 und bisher geplanten Turniere.

Die 13. Corona-Bekämpfungsverordnung der Landesregierung Hessen, die am Donnerstag, 11. Juni 2020 in Kraft tritt, ermöglicht weitere Öffnungen im Wettkampfbetrieb des Breiten- und Freizeitsports in kontaktfreien Sportarten. So ist der Wettspiel- und Turnierbetrieb im Tennis samt Doppel wieder erlaubt.

Auch Dusch- und Waschräume können unter Beach­tung der Empfehlun­gen des Robert Koch­Instituts für Hygiene genutzt werden. Sam­melumkleiden dürfen von höchstens einer Per­son je angefangener 5 Quadratmeter Grund­fläche genutzt wer­den, soweit keine fes­te Trennvorrichtungen angebracht sind.

Gemäß § 1 Abs. 1 Satz 1 der neuen Verordnung ist der Aufenthalt im öffentlichen Raum in Gruppen von höchstens zehn Personen erlaubt. Für das Autofahren gelten weiterhin die gleichen Regelungen wie für den öffentlichen Raum. Demnach sind Fahrgemeinschaften mit bis zu zehn Personen erlaubt.

Aus § 2 Abs. 2 vorletzter Satz der Verordnung wird deutlich, dass Zuschauer weder beim Trainingsbetrieb noch bei Wettkämpfen aktuell gestattet sind.

Die Verantwortlichen des Hessischen Tennis-Verbands freuen sich, dass der Tennissport in der herausfordernden Situation die Chance ergreift, als Sportart auf Distanz einen gesellschaftlichen Beitrag auf dem Weg zurück zu liebgewonnenen Gewohnheiten zu liefern. Ein toller Erfolg in dem viel Arbeit steckt. Doch jetzt steht dem planmäßigen Start der Medenrunde in Hessen nichts mehr im Weg.

Durchführungsbestimmungen für den Wettspiel- und Turnierbetrieb des HTV

13. Verordnung des Landes Hessen (Lesefassung)

vorübergehende Änderung der WO

In diesem Zuge appellieren wir an alle Spielerinnen und Spieler, die Vereine und Turnierveranstalter bei der Umsetzung dieser Bestimmungen zu unterstüzen.

Wir danken allen für die Geduld und Unterstützung!

!!! Anschreiben des Vorstands zur Corona-Pandemie !!!

Liebe Tennisfreunde,
 
es ist endlich soweit, seit Samstag, 09.05.2020 13.00 Uhr kann wieder Tennis gespielt werden.
Aufgrund der Corona­ Pandemie sind aber strenge Regeln einzuhalten.
 
Wie die hessische Landesregierung in ihrer neuen Verordnung https://www.hessen.de/sites/default/files/media/nr_24.pdf beschlossen hat, ist der Trainingsbetrieb unter den folgenden Umständen gestattet:

  • – Der Mindestabstand zu anderen Spielern von mindestens 1,5 m muss durchgängig, also beim Betreten und Verlassen des Platzes, beim Seitenwechsel und in den Pausen eingehalten werden.
  • – Die Spielerbänke sind mit einem genügenden Abstand (mindestens 1,5m) zu positionieren.
  • – Auf den bisher obligatorischen Handshake wird verzichtet.
  • – Die Toiletten sind geöffnet. Dort sind Seife, Papierhandtücher und Desinfektionsmittel aufgestellt. Es sind ausschließlich Einweg-Papierhandtücher zu verwenden.
  • – Die Umkleide und Dusche bleiben geschlossen. Bitte zu Hause duschen und umziehen.

 
Weitere Hinweise entnehmt bitte folgender Internetseite: https://www.htv-tennis.de/tennispl%C3%A4tze-in-hessen-wieder-ge%C3%B6ffnet.php
 
Wir haben auf unser Internetseite (www.tcw71.de) unter PLATZBUCHUNG ein Reservierungstool für Tennisplatzreservierungen installiert. Dort könnt ihr als Vereinsmitglied Platzreservierungen vornehmen. Benutzt bitte ausschließlich dieses Tool. Das Passwort ist beim Vorstand oder über .img[at].img zu erfragen. Der Hängekasten für die Platzreservierungen auf Platz 1 ist damit „außer Betrieb“.
 
Wir haben Bälle gekauft und wollen Euch diese kostenlos zur Verfügung stellen. Es kann dann jeder mit eigenen Bällen spielen; es wird damit vermieden, dass die Bälle nicht von vielen verschiedenen Spielern über mehrere Tage in die Hand genommen werden. Die Bälle stehen am Clubhaus zur Mitnahme bereit (pro Haushalt ist eine Dose Bälle vorgesehen). Bitte in die dort ausliegende Liste eintragen. Bringt eure eigenen Schreibstifte mit.
 
Jeder Verein hat einen Coronabeauftragten zu benennen.
Coronabeauftragter: Roland Lehmann
 
Der Vorstand wünscht Euch viel Spaß beim Spielen.
 
Bleibt alle gesund!
 
Tennisclub Weilmünster 1971 e. V.
1. Vorsitzender
Roland Lehmann
 
Corona Aushang 09.05.2020

Saisoneröffnung 2020

Das lange Warten hat endlich ein Ende!

 

Seit Samstag, den 9. Mai sind unsere Plätze für den Trainingsbetrieb freigegeben.

Die Ersten die unsere wieder einmal perfekt präparierten Plätze mit Schlägern in der Hand betreten haben waren Fabio „Roger“ Lösing & Fabian Brühl(sberger).

Ein besonderer Dank geht an dieser Stelle an unseren Sportwart (Heinz Mangi, Anm. d. Red.) der in den vergangenen Wochen wieder etliche Stunde auf der Walze verbrachte.

 

 

Vorstand im Amt bestätigt

Der Vorstand des TC Weilmünster wurde auf der diesjährigen Jahreshauptversammlung am 06.03.2020 einstimmig für zwei Jahre wiedergewählt.

 

1. Vorsitzender: Roland Lehmann
2. Vorsitzender: Klaus Löw
Kassiererin: Sylvia Schötz
Sportwart: Heinz Mangi
Schriftführerin: Jutta Knörr

Jugendwart: Marcel Löw

 

Einladung zur JHV 2020

Hiermit laden wir sehr herzlich zur Jahresmitgliederversammlung

am Freitag, 06. März 2020, um 19.00 Uhr im Restaurant „Jägerhof“, Weilmünster, Mühlweg 17, ein.


Folgende Tagesordnung ist vorgesehen:

  1. Eröffnung, Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit
  2. Bericht des Vorstandes
    a. Bericht des Vorsitzenden
    b. Bericht des Sportwartes
    c. Bericht des Jugendwartes
    d. Bericht des Kassierers
    e. Planung für die Arbeiten an der Clubanlage
  3. Aussprache zu den Berichten
  4. Bericht des Kassenprüfers
  5. Entlastung des Vorstandes
  6. Neuwahlen des Vorstandes
  7. Veranstaltungskalender
  8. Haushaltsvorschlag
  9. Anträge gemäß § 6/10 der Satzung
  10. Wahl der Kassenprüfer
  11. Verschiedenes

Zum TOP 8 wird der Vorschlag in der Mitgliederversammlung vorgelegt werden. Anträge gemäß TOP 9 müssen 6 Tage vor der Mitgliederversammlung dem Vorstand schriftlich zugehen, geben Sie bitte daher Ihre Anträge fristgerecht bei unserem 1. Vorsitzenden, Herrn Roland Lehmann,  Seifenheck 3, 35789 Weilmünster ab.

Wir hoffen auf eine rege Teilnahme unserer Mitglieder an der Jahresversammlung.