Einladung zur JHV 2022

Einladung zur Mitgliederversammlung 2022

 

Hiermit laden wir sehr herzlich zur Jahresmitgliederversammlung am Freitag, 06. Mai 2022, um 18.30 Uhr

auf dem Clubgelände des Tennisclubs Weilmünster, Hauptstr. 48 ein.

 

Folgende Tagesordnung ist vorgesehen:

 

  1. Eröffnung, Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit
  2. Bericht des Vorstandes
    a. Bericht des Vorsitzenden
    b. Bericht des Sportwartes
    c. Bericht des Jugendwartes
    d. Bericht des Kassierers
    e. Planung für die Arbeiten an der Clubanlage
  3. Aussprache zu den Berichten
  4. Bericht des Kassenprüfers
  5. Entlastung des Vorstandes
  6. Neuwahlen des Vorstandes
  7. Veranstaltungskalender
  8. Haushaltsvorschlag
  9. Anträge gemäß § 6/10 der Satzung
  10. Wahl der Kassenprüfer
  11. Verschiedenes

 

Zum TOP 8 wird der Vorschlag in der Mitgliederversammlung vorgelegt werden. Anträge gemäß TOP 9 müssen 6 Tage vor der Mitgliederversammlung dem Vorstand schriftlich zugehen, geben Sie bitte daher Ihre Anträge fristgerecht bei unserem 1. Vorsitzenden, Herrn Roland Lehmann, Seifenheck 3, 35789 Weilmünster ab.

 

Wir hoffen auf eine rege Teilnahme unserer Mitglieder an der Jahresversammlung.

Weilmünster, 08. April 2022

 

Tennisclub Weilmünster 1971 e.V.

Der Vorstand

Ferienspiele 2021

Reger Betrieb herrschte am Samstag, 2. Oktober, auf dem Vereinsgelände des TC Weilmünster. Grund dafür war allerdings kein reguläres Medenspiel einer der Mannschaften des TCW, sondern der Finaltag der diesjährigen „Ferienspiele“.

 

Der Tennissport in Weilmünster erlebte in den vergangenen Jahren einen kleinen „Boom“. Viele Neueinsteiger fanden Gefallen an diesem Hobby, was sich darin widerspiegelte, dass neue Mannschaften für den Wettspielbetrieb gemeldet wurden. Viele der Spieler hatten dabei noch keine Wettkampferfahrung und wurden gewissermaßen ins kalte Wasser geworfen, denn die gut besuchten Trainingseinheiten sind letztlich nicht mit den Medenspielen am Wochenende zu vergleichen. Zudem beginnt die Medenrunde sehr früh im Jahr, weswegen sich einige Spieler der damaligen Zweiten und Dritten Herrenmannschaft überlegten, wie man zum einen, in Wettkampfatmosphäre mehr Spielpraxis für die anstehenden Medenspiele sammeln, zum anderen aber auch die Geselligkeit untereinander nach den Spielen fördern könnte. Nach mehreren Abendstunden und einigen Kaltgetränken, war schließlich die Idee der „Ferienspiele“ geboren.

 

Hier sollte jedem Teilnehmer durch ein Gruppensystem eine gewisse Anzahl an Spielen sichergestellt, aber auch ermöglicht werden, sich gegen Spieler mit unterschiedlichen Leistungsstärken zu messen.  Nach einer, in Anlehnung an Champions League und Fußball-WM in festlichem Rahmen zelebrierten Auslosung der Gruppen, konnten die Teilnehmer ihre Spiele frei untereinander vereinbaren, und das Turnier war eröffnet.

 

Bereits im ersten Jahr 2019 hat sich das kleine Turnier bereits insofern herumgesprochen, dass die Spiele einige Zuschauer, sowohl Aktive als auch Passive, anzogen, die an den Plätzen fachsimpelten und den spannenden Matches beiwohnten. Auch der Finaltag, an dem die Gruppensieger untereinander um den obligatorischen „Turniersieg“ kämpften, wurde ein voller Erfolg, weswegen das Teilnehmerfeld für die zweite Auflage der Ferienspiele auch um Spieler der Ersten Herren- sowie der U18 erweitert wurde. Auch die Ferienspiele im letzten Jahr, die unter dem Zeichen der Coronapandemie standen und unter Einhaltung der entsprechenden Hygienevorschriften durchgeführt wurden, erfreuten sich bei Teilnehmern und Zuschauern größter Beliebtheit, auch wenn der Turniermodus aufgrund des großen Teilnehmerfeldes mittlerweile auf ein Gruppen- und KO-System umgestellt werden musste, um alle Spiele bis zum Ende der Tennissaison durchführen zu können – die „Ferienspiele“ haben sich mittlerweile zu „Sommerspielen“ entwickelt.

 

Vor dem Hintergrund des Grundprinzips der Ferienspiele, wonach weiterhin mehr die Faktoren Spaß und Geselligkeit im Vordergrund stehen als der reine Wettkampf; traten im Jahr 2021 nun 24 Spieler unterschiedlichster Leistungs- und Altersklassen gegeneinander an, um an eben jenem 2. Oktober ihre Sieger zu ermitteln. Das waren in den drei Leistungsgruppen Theo Boger, Thies Boger, sowie Vorjahressieger Marcel Löw, welcher die oberste Leistungsgruppe gewann und sich als Ferienspielsieger 2021 feiern lassen kann. Auch die Tennisdamen des TCW haben das Ferienspielkonzept mittlerweile für sich entdeckt und in 2021 ihr erstes Turnier durchgeführt. Am Abschlusstag, der gemeinsam mit den Herren gestaltet wurde, konnte sich hier Nele Jost im Finale behaupten.

 

Wie sich dieses privat organisierte Turnier derart schnell weiterentwickelte und nun für viele Spieler einen festen Platz im Tenniskalender des Jahres einnimmt, hatte das vierköpfige Orgateam bei den ersten Überlegungen zu diesem Turnier nicht erwartet, und mit der steigenden Teilnehmerzahl wuchsen auch die Herausforderungen in der Turnierorganisation – trotzdem geht der Blick schon in Richtung „Ferienspiele 2022“, und man ist sich sicher, dass man auch hier einen Hauch von French-Open-Atmosphäre auf den Sandplätzen des TC Weilmünster erwarten kann.

 

Tennisclub Weilmünster feiert sein 50-jähriges Vereinsbestehen…

Die Vereinsgründung erfolgte am Freitag, 24. September 1971

 

Erster Vorsitzender war von
1971-1972 Herr Hermann Hatzfeld
1972-1978 Herr Friedrich Dienst
1978-1992 Herr Günter Plate
1992-2000 Herr Hans Albert Hofmann
2000-2003 Herr Hans-Jürgen Grün
2004-2021 Herr Roland Lehmann

 

Die Anfänge des TC Weilmünster fanden auf dem Tennisplatz von Friedrich Dienst in der Weilstraße in Weilmünster statt. Danach schaute man sich nach einem passenden Grundstück um und wurde auf dem ehemaligen Bahnhofsgelände in Weilmünster fündig. Mit der Gemeinde Weilmünster konnte ein Nutzungsvertrag geschlossen werden und der Baubeginn für die Clubanlage konnte erfolgen. Anfangs diente ein Bauwagen als Umkleide und Vereinsheim. 1978 wurden die ersten beiden Tennisplätze fertiggestellt. 1981 wurde ein dritter Platz fertiggestellt. 1983 wurde mit dem Bau eines Vereinsheimes begonnen.

 

Im Laufe der Jahre entwickelte sich ein reges Vereinsleben. Es wurden Turniere und Vereinsmeisterschaften ausgespielt sowie an Kreismeisterschaften teilgenommen. Der TC Weilmünster spielt in dieser Saison mit 3 Damenmannschaften, 5 Herrenmannschaften und 2 Jugendmannschaften. Die Mannschaften spielen in den Kreisligen, in den Bezirksligen sowie in der Gruppenliga auf Landesebene.

 

Seit vielen Jahren sind wir in der Jugendarbeit sehr aktiv. Zur Zeit sind 35 Kinder im Jugendtraining. Wir konnten dieses Jahr erstmalig eine Herrenmannschaft aufstellen, die zuvor einige Jahre in der Jugend gespielt hat. Dies freut uns natürlich sehr.

Wir hoffen für die Zukunft auf weiter begeisterte Tennisspielerinnen und Spieler und bleiben Sie gesund.

 

erschienen in den Weilmünsterer Nachrichten (KW38/2021)

 

Neue Corona-Regeln im Sport: Hessen verabschiedet sich von der 7-Tages-Inzidenz

zum 16. September hat die hessische Landesregierung die Coronavirus-Schutzverordnung (CoSchuV) überarbeitet und sich nun von der 7-Tages-Inzidenz als Richtwert verabschiedet. Vielmehr rücken jetzt die Hospitalisierungsinzidenz und Intensivbettenbelegung in den Mittelpunkt. Die neue Verordnung gilt vorerst bis einschließlich 14. Oktober.

Nach § 20 der überarbeiteten CoSchuV gelten für den Sport grundsätzlich folgende Regelungen:

  • Der Freizeit- und Amateursport auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen ist vollumfänglich und unabhängig von der Personenzahl erlaubt.
  • Auch der Betrieb der Vereins- und Versammlungsstätten ist möglich (nur mit 3G-Nachweis).
  • In gedeckten Sportstätten (z.B. Tennishallen) dürfen nur Personen mit Negativnachweis anwesend sein – geimpfte, genesene oder getestete Personen.
  • Heißt im Umkehrschluss: die 3G-Regel gilt nur noch für den Zugang zu geschlossenen Räumlichkeiten. Sport im Freien ist ohne 3G-Nachweis möglich!

Die bisher bestehenden kommunalen Allgemeinverfügungen auf Grundlage des Eskalationskonzepts des Landes werden zukünftig nicht mehr angewandt. Vielmehr gibt es eine landesweite Beurteilung der Hospitalisierungsinzidenz und Intensivbettenbelegung und dann auch hessenweit gültige Regelungen. Die möglichen weiterführenden Schutzmaßnahmen gliedern sich in zwei Eskalationsstufen, die unserer Homepage entnommen werden können: https://www.htv-tennis.de/neue-corona-regeln-im-sport.php

Die für die weitergehenden Schutzmaßnahmen relevanten Werte werden täglich aktualisiert und können hier entnommen werden: https://soziales.hessen.de/gesundheit/corona-in-hessen/hospitalisierungsinzidenz-und-intensivbettenbelegung-ruecken-in-den-mittelpunkt

Da es wieder einige Fragestellungen zu den neuen Regelungen und deren praktische Anwendung auf den Trainings- und Wettspielbetrieb gibt, haben wir die wichtigsten in einem Fragenkatalog zusammengefasst und in diesem Zuge auch die Durchführungsbestimmungen zur Medenrunde für die letzten Spieltage noch einmal aktualisiert (sieht beides im Anhang). Darüber hinaus finden Sie weiterführende Informationen auch immer beim LSBH.

Die Sanierungsarbeiten gehen in die Endphase

Hallo zusammen,
die Sanierungsarbeiten im Clubhaus gehen in die Endphase.
In den nächsten Tagen werden noch neue Fenster und eine neue Küche eingebaut.
Die Duschen können ab sofort genutzt werden.
Allerdings kann aufgrund der Corona-Pandemie
der Umkleideraum und die Dusche immer nur von 1 Person genutzt werden.
Dies gilt jeweils für den Damen-und Herrenbereich.
Bitte nach dem Duschen Fenster und Türen öffnen, um gut zu durchlüften.
Der Clubraum und die Küche dürfen wegen der Corona-Pandemie nicht genutzt werden.
Euch noch viel Spass beim Spielen.
Tennisclub Weilmünster 1971 e. V.
Der Vorstand
1. Vorsitzender
Roland Lehmann

HTV – Corona-Kompakt

Auszug aus der HTV-Internetseite, siehe auch

https://www.htv-tennis.de/corona-kompakt.php

 

Corona-Kompakt

Überblick: Was gilt wann, wie und wo?

Zuletzt gab es immer wieder neue Beschlüsse der Bundes- und Landesregierung. Ob Bundesnotbremse, Stufe 1, Stufe 2, fünf Werktage, 14 weitere Tage – es wird immer schwerer hier noch den Durchblick zu behalten. Ab wann gilt jetzt eigentlich was? Wir versuchen noch einmal alle Regelungen, die für den Tennisbetrieb wann, wie und wo gelten, zusammenzufassen.

 

7-Tages-Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unter 50

Es gilt Stufe 2 der Landesregelung ab 02.06.2021

 

Für den Tennisbetrieb heißt das:

Gruppentraining mit max. 10 Personen

Geimpfte, Genesene und Kinder bis einschließlich 14 Jahre werden nicht mitgezählt

Keine Durchmischung der Trainingsgruppen
Einzelne Trainingsgruppen müssen einen Mindestabstand von 3m einhalten

Trainer*innen werden beim genannten Personenkreis nicht berücksichtigt
der Mindestabstand zu den Sportlern während der Sportausübung darf unterschritten werden

Gruppentraining im Freien für Kinder bis einschließlich 14 Jahre
unabhängig von der Anzahl der Hausstände mit bis zu zwei Trainern

Vereins- und Versammlungsräume sind grundsätzlich geschlossen

 

 

Ausnahmen für vollständig Geimpfte und Genesene

 

Unabhängig vom jeweiligen Inzidenzwert gibt es seit dem 12. Mai neue Regelungen für geimpfte und genesene Personen im Sinne des § 2 Nr. 2 und 3 oder Nr. 4 und 5 der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung (SchAusnahmV). Demnach gelten die Kontaktbeschränkungen und Personenbegrenzungen nicht für Zusammenkünfte, an denen ausschließlich geimpfte oder genesene Personen teilnehmen. Das gilt für den Sportbetrieb (Training und Wettkampf). Treiben ausschließlich geimpfte und genesene Personen Sport miteinander, kann dies unabhängig von den Inzidenzzahlen geschehen. Treiben geimpfte/genesene Personen und nicht geimpfte Personen zusammen Sport, werden die Geimpften und Genesenen bei der zulässigen Personenzahl nicht mitgezählt. Als vollständig geimpft gilt nur, wer seine zweite Impfdosis vor mindestens 14 Tagen erhalten hat (beim Impfstoff von Johnson & Johnson muss die einzige Spritze zwei Wochen zurückliegen). Als Nachweis müssen Geimpfte ihren Impfausweis oder eine entsprechende Bescheinigung vorweisen. Zusätzlich darf man keine Symptome einer möglichen COVID-19-Infektion aufweisen. Dazu gehören Atemnot, neu auftretender Husten, Fieber und Geruchs- oder Geschmacksverlust. Als Genesene gelten diejenigen, die sich vor mindestens 28 Tagen und höchstens sechs Monaten mit dem Coronavirus infiziert haben. Als Nachweis ist der positive PCR-Test mitzuführen. Auch hier gilt zusätzlich, dass die Freiheiten nur für Menschen ohne COVID-19-typische Krankheits-Symptome gelten.

Freiluft-Saisoneröffnung

 

Was ist bei der Eröffnung im Corona-Lockdown zu beachten?

 

Die Freiluftsaison steht vor der Tür, das Wetter passt und die Lust, wieder auf dem Tennisplatz zu stehen, ist allgegenwärtig. Einige Vereine haben Ihre Plätze bereits vergangenes Wochenende eröffnet, andere folgen am kommenden Osterwochenende. Doch was ist eigentlich alles zu beachten – gerade jetzt, wo das Infektionsgesehen wieder steigt? Wir haben die wichtigsten Punkte für Sie zusammengefasst.

 

Die Hessische Landesregierung hat die Anfang März beschlossenen Maßnahmen für den Sport zuletzt bis einschließlich 18. April verlängert. Grundsätzlich gilt: es dürfen maximal fünf Personen aus zwei unterschiedlichen Haushalten in Gruppen trainieren. Doppel sind somit nur mit Personen aus maximal zwei verschiedenen Hausständen möglich.

 

Folgend sind alle wichtigen Regelungen gemäß der Auslegungshinweise der Hess. Landesregierung zusammengefasst:

  • Freizeit- und Amateursport kann lediglich allein, zu zweit oder mit den Mitgliedern aus zwei Hausständen, bis zu einer Gruppengröße von höchstens fünf Personen stattfinden. Übungsleiter und Betreuer werden beim genannten Personenkreis nicht berücksichtigt.
  • Kinder bis einschließlich 14 Jahre können auf Sportanlagen im Freien in Gruppen unabhängig von der Personenzahl mit bis zu zwei Trainern Sport treiben.
  • Alle Sportanlagen dürfen gleichzeitig von mehreren Gruppen von bis zu fünf Personen aus zwei Hausständen genutzt werden.
  • Es muss gewährleistet sein, dass sich die Gruppen in verschiedenen, mindestens drei Meter voneinander entfernten Bereichen aufhalten und keine Durchmischung der einzelnen Gruppen erfolgt.
  • Es ist auch beim Betreten und Verlassen auf den Abstand zwischen den Personen(-gruppen) zu achten. Voraussetzung hierfür ist, dass sich die unterschiedlichen Personengruppen keine Umkleiden und Sanitäreinrichtungen teilen und sich auch ansonsten nicht begegnen, sodass die Abstandsregeln in jedem Falle eingehalten werden.
  • Vereins- und Versammlungsräume sind grundsätzlich geschlossen.
  • Clubgaststätten dürfen nur zum Außer-Haus-Geschäft (Abholung & Lieferung) öffnen.

 

Der HTV empfiehlt darüber hinaus bzw. dennoch:

  • die Durchführung von Einzeltraining
  • die Schließung der Dusch- und Umkleideräume
  • die Umsetzung einer Anwesenheitsdokumentation

Verschiebung der Medenrunde 2021

Liebe Vereinsfunktionäre,
liebe Mannschaftführerinnen und Mannschaftsführer,
liebe Eltern,

die Freiluftsaison steht vor der Tür – die ersten Freiplätze sind bereits geöffnet, weitere Öffnungen stehen am kommenden Osterwochenende an. Leider zwingt die aktuelle Entwicklung der COVID-19-Pandemie die Hessische Landesregierung aber dazu, den Wettkampfbetrieb im Amateur- und Freizeitsport auch weiterhin bis vorerst 18. April auszusetzen.

Da bereits eine Woche später für einige (Jugend-)Mannschaften die Team-Tennisrunde 2021 startet und die Situation für die Vereine, Spieler*innen und Eltern nur schwer einzuschätzen und zu organisieren ist, hat der erweiterte Sportausschuss am gestrigen Abend die Verschiebung der Sommerrunde in den Juni beschlossen. Die neuen Rahmenterminpläne finden Sie im Anhang sowie auf unserer Homepage unter „Spieltage & Ballmarken“.

Im gleichen Zuge hat der Ausschuss – wie bereits im letzten Jahr – vorübergehende Änderungen an der Wettspielordnung beschlossen, um eine Durchführung für alle Beteiligten so flexibel wie möglich, aber dennoch sportlich fair zu gestalten. Unter anderem werden jegliche Gebühren für den Rückzug von Mannschaften aufgehoben – das gilt auch für bisher beantragte Rückzüge. Im Gegensatz zum letzten Jahr wird die Abstiegsregelung allerdings nicht ausgesetzt. Mannschaften werden somit sportlich als auch durch einen Rückzug im nächsten Jahr absteigen. Diese Maßnahme ist notwendig, da ein erneutes Aussetzen der Abstiegsregelung für die Organisation der nächsten Saison nicht mehr umsetzbar wäre. Alle Anpassungen finden Sie ebenfalls im Anhang oder auf unserer Homepage unter „Regeln / Ordnungen“.

Für eine zuverlässige und bessere Planung der neuen Medenrunde, bitte ich alle Vereine mir (und dem zuständigen Spielleiter) bis spätestens 20. April alle Mannschaftsrückzüge im Verein mitzuteilen. Wir können selbstverständlich jegliche Bedenken der Spielerinnen und Spieler in der aktuell angespannten Situation verstehen, möchten dennoch anmerken, dass zurückgezogene Mannschaften für die neuen Planungen nicht mehr berücksichtigt werden können und somit definitiv von der Sommerrunde 2021 ausgeschlossen werden.

Im Zuge der Verschiebung der Medenrunde in den Juni, haben die Vereine zudem wieder die Möglichkeit, die namentliche Meldung im Zeitraum vom 15. bis 30. April zu bearbeiten. Auch die Spiellizenzverwaltung wird für diesen Zeitraum noch einmal geöffnet. Lizenzwechsel sind allerdings nur innerhalb Hessens möglich, Nachmeldungen im Anschluss dieser Frist sind nicht mehr möglich. Die fälligen Gebühren für bis dato getätigte Nachmeldungen werden nicht erhoben.

Da es durch die Verschiebung in den Juni sowie aufgrund möglicher Mannschaftsrückzüge zu neuen Platzbelegungen und eventuell auch neuen Gruppenkonstellationen kommen kann, müssen teilweise die Paarungen neu ausgelost und die Spielpläne vollständig überarbeitet werden (Ausnahme Hessenliga Aktive). Die aktuell veröffentlichen Spielpläne sind damit vorerst hinfällig. Die neuen Spielpläne werden so schnell es geht – voraussichtlich bis Mitte Mai – vollständig veröffentlicht.

Für eine Corona-konforme Durchführung der Medenrunde werden wir – ebenfalls wie im letzten Jahr – rechtzeitig zum Start der Sommerrunde Durchführungsbestimmungen veröffentlichen, die die Vereine, Spielerinnen und Spieler und eventuell auch Zuschauer zu beachten haben.

Folgend alle wichtigen Änderungen zusammengefasst:

  • Verschiebung der Medenrunde 2021 in den Juni
  • Auf- und Abstiegsregelung bleiben vollständig bestehen
  • Mannschaftsrückzüge bis spätestens 20.04. mitteilen
  • Namentliche Meldung von 15. – 30.04. erneut möglich
  • aktuell veröffentliche Spielpläne sind hinfällig
  • Durchführungsbestimmungen folgen rechtzeitig zum Start der Runde
Leider hat die Pandemie auch Einfluss auf die Einführung des neuen Spielballs, den HTV Triniti Pro, genommen. Aufgrund von Lieferkettenproblemen kommt es bei der Auslieferung des neuen Balles an unseren Partner Tennis-Point zu Verzögerungen. Wir werden Sie jedoch so bald wie möglich darüber informieren, wann die Bestellung möglich ist und ob es womöglich Anpassungen gibt, in welchen Altersklassen der neue Ball zum Einsatz kommt und in welchen nicht.

Bitte beachten Sie: Der Wilson Triniti, der im Handel erhältlich ist, ist nicht der neue Wettspielball. Unser Ball heißt HTV Triniti Pro.

Wir alle sehnen uns nach einer unbeschwerlichen Medenrunde. Klar ist aber auch eins: dieses Ziel können wir nur gemeinsam erreichen. Es ist unser aller gesellschaftliche Aufgabe, auch weiterhin verantwortungsvoll und diszipliniert mit der aktuellen Situation umzugehen. Nur so lässt sich ein Sommer mit gemeinsamem Beisammensein auf der Clubterrasse ermöglichen.

Wir wünschen Ihnen und Ihren Familien ein schönes Osterfest und allerbeste Gesundheit!

Mit sportlichen Grüßen

Jan Duut
Team-Tennis & Öffentlichkeitsarbeit
Hessischer Tennis-Verband e.V.

Information zur Mitgliederversammlung 2021

Gemäß der Satzung des Tennisclubs Weilmünster 1971 e.V. soll die ordentliche Mitgliederversammlung in den drei ersten Monaten des Kalenderjahres stattfinden. Aufgrund der Corona-Pandemie wird dies nicht möglich sein.
Der Vorstand hat entschieden, dass die Mitgliederversammlung 2021 im Juni 2021 (auf dem Clubgelände, möglichst im Freien) stattfinden soll.

Eine rechtzeitige Einladung werden wir in den Weilmünsterer Nachrichten veröffentlichen.
Weilmünster, 10.02.2021

Tennisclub Weilmünster 1971 e. V.

Der Vorstand

1. Vorsitzender

Roland Lehmann